25 Euro für Bankauskünfte: Klausel ist wirksam
Eine Bank hat in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis niedergelegt, dass „Bankauskünfte“ mit 25 Euro in Rechnung gestellt werden. Dagegen hat ein Verbraucherschutzverein Klage eingereicht. Er fordert, die Verwendung dieser Preisklausel zu unterlassen, weil er sie für unwirksam hält. Es handele sich um eine kontrollfähige Preisnebenabrede.
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