Zur Kündigung gezwungen: Ist die Kreditschuld versichert?
Die Restschuldversicherung muss grundsätzlich nicht zahlen, wenn der Versicherte sein Arbeitsverhältnis selbst kündigt. In einem aktuell vor dem Oberlandesgericht verhandelten Fall ging es aber um die Frage, ob dies auch dann gilt, wenn er zu einer solchen Kündigung gezwungen wurde.
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