Urteil zur Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherte müssen ihren Beruf nicht übertrieben präzise darstellen
Geht es darum, Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu beantragen, dürfen die Anforderungen daran, wie der Versicherte seinen Beruf darlegt, nicht übertrieben sein. Das hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden. Was das für die Praxis bedeutet, erklärt Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke, Partner und Gründer der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, in seinem Gastbeitrag.
Weiterlesen auf: Pfefferminzia