Unterlassene Frage zu Diebstahlschutz: Maklerin haftet für Radlader
Eine unterlassene Frage wird für Maklerinnen und Makler schnell teuer, wie ein Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts zeigt: Eine Maklerin fragte einen Gewerbekunden nicht, ob er auch einen Diebstahlschutz für seinen Radlader wünsche – und haftet nach dem Diebstahl des Radladers für den Schaden. Der Versicherungsbote hat sich die Ausführungen des Oberlandesgerichts zur geplanten Berufung einer Maklerin angesehen. weiterlesen
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