Unfall beim Duschen während einer Dienstreise - Kein Fall für die Berufsgenossenschaft
Das Landessozialgericht Thüringen hat mit Urteil vom 20.12.2018 - L 1 U 491/18 - entschieden, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift, wenn ein Arbeitnehmer während des Duschens auf einer Dienstreise einen Unfall erleidet.
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