Überwachungskamera am Gebäude - Nachbar in Beweisnot
Die Videoüberwachung einer privaten Grundstücksgrenze ist laut einem Urteil des Amtsgerichts München, 22.11.2018 - 213 C 15498/18 zulässig, wenn das Nachbargrundstück nicht erfasst wird. Die Beweislast für etwaige Aufzeichnungen seines benachbarten Grundstücks trägt der Nachbar. Allein die Möglichkeit des Filmens auf dem Nachbargrundstück führt noch nicht zu einer Verletzung der Rechte des Nachbarn.
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