Rolex-Diebstahl: Zahlt Hausratversicherung ohne Echtheitszertifikat?
Wird bei einem Einbruchdiebstahl eine teure Rolex gestohlen, dann muss unter anderem die Echtheit der Uhr festgestellt werden. Steht diese fest, dann zahlt die Hausratversicherung in der Regel eine Entschädigung für den Verlust. Für die Feststellung des Neuwerts ist dabei unerheblich, ob der Versicherungsnehmer ein Echtheitszertifikat und die Originalverpackung der Uhr vorlegen kann. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Für die Neuwertversicherung spiele laut dem Gericht der Zustand der versicherten Sache keine Rolle.
Weiterlesen auf: AssCompact