Rentenversicherungsbeiträge erstattet: So ist die steuerliche Behandlung
Eine Steuerpflichtige erhielt aufgrund ihrer Verbeamtung Arbeitnehmerbeiträge der Vorjahre zur gesetzlichen Rentenversicherung erstattet. Diese Erstattungsbeträge wollte das Finanzamt als Minderung der Altersvorsorgeaufwendungen, also als Minderung des Sonderausgabenabzugs und damit natürlich steuererhöhend, ansetzen.
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