Rechtschutz: Ausschluss für Streit um fondsgebundene Lebensversicherung?
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil zu der Frage gefällt, ob eine Ausschlussklausel in der Rechtsschutzversicherung auch den Anspruch auf Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung nach Widerruf umfasst. Die Klausel, auf die sich der Fall bezieht, besagt, dass kein Versicherungsschutz bei „Streitigkeiten aus Kapitalanlagegeschäften aller Art und deren Finanzierung“ besteht. Der BGH stellte fest, dass dies zutrifft. Der Kläger hat also hier keinen Anspruch auf Deckung aus seiner Rechtschutzversicherung.
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