Kündigung von Sparverträgen bei höchster Prämienstufe zulässig
Der BGH musste sich in einem aktuellen Fall mit der vorzeitigen Kündigung von Prämiensparverträgen durch Sparkassen beschäftigen. In dem zugrundliegenden Fall ging es um das „S-Prämiensparen flexibel“. Hierfür warb die beklagte Sparkasse 1996 mit einer Werbebroschüre. In dieser war unter anderem eine Musterrechnung enthalten ist, mit der die Entwicklung eines Sparguthabens über einen Zeitraum von 25 Jahren bei einer monatlichen Sparrate von 150 DM einschließlich der jährlichen Prämienzahlungen dargestellt wurde.
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