Kfz: Was „Zerstörung“ für die Schadenregulierung heißt
Wirtschaftlicher Totalschaden? Es geht noch schlimmer: Nämlich nach den Begrifflichkeiten der Kfz-Kaskoversicherung dann, wenn man bei einem beschädigten Fahrzeug von „Zerstörung“ spricht. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil festgehalten. Demnach sei unter „Zerstörung“ eine über den wirtschaftlichen Totalschaden hinausgehende Beschädigung zu verstehen.
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