Kaskodeckung für Biss-Schäden durch Nagetiere
Nimmt ein Versicherer Biss-Schäden im Fahrzeuginnenraum vom Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung aus, bezieht sich dies allein auf die Fahrgastzelle und den Kofferraum. Für Bissschäden im Bereich zwischen der Außenhaut und der Innenraumverkleidung hat der Versicherer hingegen aufzukommen. Das hat das OLG Frankfurt a.M. mit Urteil vom 05.09.2018 - 7 U 25/16 entschieden.
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