BGH zur Reichweite der KFZ-Betriebsgefahr
Laut BGH greift die Halterhaftung aus § 7 StVG auch dann, wenn zwischen einem Unfall und einem Brand im Fahrzeug eineinhalb Tage liegen.
Weiterlesen auf: Legal Tribune OnlineLaut BGH greift die Halterhaftung aus § 7 StVG auch dann, wenn zwischen einem Unfall und einem Brand im Fahrzeug eineinhalb Tage liegen.
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