BGH-Urteil zur privaten Krankenversicherung - Versicherer darf auch bei "100 Prozent ambulanter Kostenübernahme" Gebühr deckeln
Ein privater Krankenversicherer darf auch dann die Behandlungskosten für Physiotherapie auf den Höchstsatz der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) begrenzen, wenn er in einem zusammenfassenden Beschreibung des Tarifs damit warb, ambulante Heilbehandlungen würden zu 100 Prozent erstattet. Das hat mit einem aktuellen Urteil der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Ein privatversicherter Patient machte geltend, dass er vom Versicherer getäuscht worden sei (BGH, Beschluss vom 06.03.2019, Az.: ... weiterlesen
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