Berufsunfähigkeitsversicherung: Dachdeckergeselle kann auf Tätigkeit als Rettungsassistent verwiesen werden
Ein Berufsunfähigkeitsversicherer kann einen gelernten Dachdeckergesellen auf den Beruf des Rettungsassistenten verweisen, wenn er seine alte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Der Beruf sei auch dann mit der bisherigen Lebensstellung vergleichbar, wenn der Betroffene leichte Einbußen im Gehalt und längere Arbeitszeiten akzeptieren muss. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) in einem nun bekannt gewordenen Urteil entschieden (Urteil vom 22.10.2018, Az.: 24 U ... weiterlesen
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