Keine Irreführung: Allianz gewinnt Rechtsstreit um „Index Select“
Die Allianz muss ihren Web-Auftritt für ihr Altersvorsorgeprodukt „Index Select“ nicht überarbeiten. Die Internet-Werbung sei weder irreführend noch würden relevante Informationen vorenthalten, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) München. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg, die im Revisionsverfahren schlussendlich unterlag.
Weiterlesen auf: Pfefferminzia