Radlader entwendet, Makler haftet: Was die Pflicht zur eigeninitiativen Bedarfsermittlung bedeutet
Dem Kunden eines Versicherungsmaklers wird der Radlader entwendet – das kommt vor, dafür ist der Mann ja versichert. Dem war aber nicht so. Nun hat auch der Makler ein Problem: Weil sein Kunde davon ausging, dass ein reiner Haftpflichtschutz genügt, verletzte der Vermittler seine Beratungspflicht. Das besagt ein Urteil des OLG Schleswig, auf das der Fachwanwalt Jens Reichow in seinem Gastbeitrag hinweist.
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