Unfallversicherung: Keine Invalidität nach mildem Hirnschaden
Invaliditätsansprüche aus einer Unfallversicherung können nicht allein aus einer Hirnschädigung erwachsen, die durch einen Unfall hervorgerufen wurde. Das hat das Oberlandesgericht Dresden festgestellt. Der Versicherungsnehmer muss zusätzlich beweisen, dass die Hirnschädigung als Primärschaden zu einer psychischen Reaktion geführt hat, die eine Invalidität begründet.
Weiterlesen auf: AssCompact