Sturz bei der Gartenarbeit wegen "Überhitzung" - Greift die Unfallversicherung?
Das OLG Köln (Hinweisbeschluss vom 12.06.2018 -20 U 66/18) hat klargestellt, welche Anforderungen an die Feststellung der Invalidität im Sinne der üblichen Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung gestellt werden, wenn eine versicherte Person bei der Gartenarbeit stürzt und sich dabei erhebliche Verletzungen zuzieht.
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