Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Provisionen im Stornofall
Von Jens Reichow, Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB Kommt es zum Stornofall, entsteht oftmals Streit zwischen Versicherer und Versicherungsvertreter über die Rückzahlung von unverdienten Provisionen. Gerade nach Beendigung des Handelsvertretervertrages stellt sich die Frage, ob die Rückforderung unverdienter Provisionen rechtmäßig ist. Gesetzlicher Anknüpfungspunkt der Rechtstreitigkeiten ist regelmäßig die Bestimmung des § 87a Abs. 3 HGB. Danach entfällt der Provisionsanspruch nur dann, wenn der Versicherer die Stornierung zu vertreten hat.
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