Mangelnde Aufklärung über Provisionen: Schadensersatz für Schiffsfonds
Das Berliner Landgericht hat entschieden, dass eine Berliner Sparkasse einer Anlegerin Schadensersatz zahlen muss. Dies teilt die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann mit, die das Urteil erstritten hat. Die Sparkasse habe nicht ausreichend über Provisionen im Zusammenhang mit einer vermittelten Fondsbeteiligung aufgeklärt. Die Beteiligung muss zudem rückabgewickelt werden. Die Anlegerin muss durch die Sparkasse von sämtlichen wirtschaftlichen Nachteilen freigestellt werden.
Weiterlesen auf: AssCompact