Makler haften für Wettbewerbsverstöße von Leadagenturen
Ein Versicherungsmakler haftet für einen Wettbewerbsverstoß, den ein von ihm zur Kundengewinnung beauftragter Leadlieferant begeht. Das hast das Landgericht Frankfurt am Main festgestellt. Im konkreten Fall sollte der Leadlieferant Beratungstermine anbahnen mit dem Ziel, dass private Krankenversicherungen abgeschlossen werden. In einem Fall rief die Leadagentur ein Unternehmen an und bestätigte diesem einen Beratungstermin bei dem Versicherungsmakler, von dem sie beauftragt worden war.
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