Kein Schadenersatz bei Sturz im Fitnessstudio auf einem Kreuzfahrtschiff
Ein Reisender auf einem Kreuzfahrtschiff muss auf das Erfordernis, sich bei schwerem Seegang vorsichtig zu bewegen und für die eigene Sicherheit Sorge zu tragen, nicht gesondert hingewiesen werden. Auch die Nutzung eines Fitnessstudios erfolgt daher auf eigene Gefahr. Dies wird durch einen Beschluss des OLG Koblenz vom 23.05.2018 - 5 U 351/18 illustriert.
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