Kapitalanlage: Schadensersatz wegen Falschberatung trotz Widerruf?
Ein Anleger, der wegen einer fehlerhaften Beratung oder einer Verletzung der Aufklärungspflicht des Vermittlers eine für ihn nachteilige Kapitalanlage erworben hat, kann Schadensersatz beanspruchen. Wie der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil festgestellt hat, ist der Anleger bereits durch den Erwerb der Kapitalanlage geschädigt. Denn: Der Entschluss, die Anlage zu erwerben, ist davon beeinflusst, dass keine erforderliche Aufklärung erfolgte. Der Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung entsteht laut dem BGH daher mit dem Abschluss des Beteiligungsvertrags.
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