Gebäudeversicherung: Kein "Rückstau" bei "Anstauen" von Wasser infolge Starkregens
Das Anstauen von Wasser auf dem obersten Balkon eines Gebäudes infolge außergewöhnlichen Starkregens und dessen Eindringen in das Gebäude über die Balkontürschwelle stellt auch dann keinen Rückstau dar, wenn das Wasser infolge Überlastung des Balkonentwässerungssystems nicht über dieses abfließen kann.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24