BGH: Widerrufsbelehrung muss nicht Folgen einer falschen Belehrung enthalten
In der Widerrufsbelehrung wird der Versicherungsnehmer über seine Rechte informiert, den Versicherungsvertrag zu widerrufen und darüber, welche Folgen das für ihn hat. Die Pflicht des Versicherers zur Darlegung dieser Folgen hat jedoch Grenzen, wie der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil entschieden hat. So müssen Folgen, die aus einer eventuell unrichtigen Belehrung entstehen könnten, nicht auch in der Belehrung dargelegt werden.
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