BGH-Urteil : Arzt haftet nicht im Fall einer fehlenden Patientenverfügung
Ein Menschenleben darf in keinem Fall, auch wenn es leidend fortgeführt wird, als Schaden angesehen werden. Ein Urteil über den Wert dieses Lebens steht keinem Dritten zu. So lautet der Tenor eines aktuellen wegweisenden BGH-Urteils. Der Sohn und Erbe eines mit lebenserhaltenden Maßnahmen versorgten Patienten hat daher keinen Anspruch auf Ersatz von Behandlungs- und Pflegeaufwendungen, wenn keine Patientenverfügung vorliegt. Auch Schmerzensgeld aus ererbtem Recht seines Vaters steht ihm nicht zu.
Weiterlesen auf: AssCompact