BGH entscheidet zur Begrenzung der Kostenerstattung in der PKV
In den Tarifbedingungen einer Krankheitskostenversicherung besagte eine Klausel, dass die Erstattung von Behandlungskosten auf die Höchstsätze der jeweils gültigen amtlichen ärztlichen Gebührenordnungen begrenzt sei. Der Versicherungsnehmer wollte von seiner privaten Krankenversicherung jedoch weitere Kosten für physiotherapeutische Behandlungen erstattet bekommen und zog vor Gericht. Der Fall ging bis vor den Bundesgerichtshof.
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