„Berührungsloser Unfall“: Wann der Autofahrer trotzdem haftet
Stürzt ein Radfahrer erst nachdem er einem Auto ausgewichen ist, dann haftet der Autofahrer auch im Falle dieses „berührungslosen Unfalls“. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden. Der Radfahrer hat Anspruch auf Schadensersatz, allerdings nur zu 50%.
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