Berufsunfähigkeitsversicherung: Strenge Rechtsfolge bei unrichtigen Angaben
Unrichtige oder unvollständige Angaben beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung berechtigen den Versicherer dazu, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, wenn es später zum Versicherungsfall kommt. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg mit einer Entscheidung vom 20.08.2018 - 5 U 120/18 unterstrichen.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24