bAV: Besteuerung von Sterbegeld aus einer Pensionskasse
Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf gibt Antwort auf die Frage, wie eine Einmalzahlung an Erben aus einer betrieblichen Altersvorsorge zu besteuern ist. Im konkreten Fall erhielten die Eltern eines verstorbenen Mannes aus dessen betrieblicher Altersvorsorge ein Sterbegeld in Form einer Einmalzahlung. Vor Gericht forderten sie, den Betrag von der Einkommenssteuer auszunehmen. Das Finanzamt hatte den Betrag mit Bescheid zur Einkommenssteuer als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG erfasst.
Weiterlesen auf: AssCompact