Arbeitnehmerhaftung: Wer für Schäden zahlt, die Mitarbeiter anrichten
Den Firmenwagen falsch betankt oder das Dienst-Laptop mit Viren verseucht: Wer als Arbeitnehmer Fehler macht, haftet gegenüber seinem Arbeitgeber und Dritten dafür. Entscheidend ist, ob Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
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