Wasserschäden an einem Flachdach - Wenn die Beweislage dünn ist
Es ist Sache des Gebäudebesitzers zu beweisen, dass ein Wasserschaden an einem fast zwei Jahrzehnte alten Flachdach infolge eines Sturms entstanden ist, bei dem Witterungs-Niederschläge in das Haus eingedrungen sein sollen. Das hat das OLG Saarbrücken mit Urteil vom 20.06. 2018 - 5 U 58/17 - entschieden.
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