Wann wird Leerstand Gefahrerhöhung?
Wohngebäude: Leerstand allein begründet noch keine Gefahrerhöhung. Doch unter welchen Umständen ändert sich das? Vier Aspekte, die Vermietern und Wohnungsverwaltern helfen, einzuschätzen, ob eine Gefahrerhöhung vorliegt.
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