DSGVO: Versicherer darf Kundendaten anonymisieren
Ein Versicherungskunde verlangt die Löschung seiner Daten – und der Versicherer ersetzt dessen Namen durch „Max Mustermann“ und fügt eine anonyme Musteradresse hinzu. Informationen zu früheren Versicherungsverträgen möchte das Unternehmen zunächst noch behalten. Ob dies zulässig ist, beleuchtet die Kölner Rechtsanwaltskanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum anhand eines Falls aus Österreich.
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