Vergessliche Betriebsrentner werden vom Bundessozialgericht bestraft
Früher war es unerheblich: Führte ein (ehemaliger) Arbeitnehmer seine Direktversicherung/Pensionskasse privat mit eigenen Beiträgen fort, wurde häufig ein Versicherungsnehmerwechsel vom Arbeitgeber auf ihn durchgeführt. Doch das war nicht zwingend nötig. Häufig wurde dieser Wechsel auch vom ehemaligen Arbeitnehmer vergessen oder die Unterlagen wurden nicht an den Versicherer zurückgesandt. Nun rächt sich das. Denn bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht schon 2010 entschieden, dass privat fortgeführte Direktversicherungen kein Versorgungsbezug mehr sind, wenn, ja wenn, durch einen Versicherungsnehmerwechsel auf den ehemaligen Arbeitnehmer der Bezug zum Betrieb aufgegeben wird. Ähnliches hat das Bundesverfasssungsgericht 2018 für Pensionskassenversorgungen entschieden.
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