Sturz im Homeoffice - Berufsgenossenschaft darf …

Sturz im Homeoffice - Berufsgenossenschaft darf nicht passen

Sturz im Homeoffice - Berufsgenossenschaft darf nicht passen © Pixabay

Stürzt ein Beschäftigter bei einem beruflich veranlassten Gang zu dem im Kellergeschoss seines Hauses befindlichen Home-Office auf der Kellertreppe, ist er laut einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27.11.2018 - B 2 U 28/17 R gesetzlich unfallversichert.

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