Geldanlage: Strafzinsen bei Riester unzulässig

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Geldanlage: Strafzinsen bei Riester unzulässig

Geldanlage: Strafzinsen bei Riester unzulässig © fotofolia

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat eine Zinsklausel der Kreissparkasse Tübingen für unwirksam erklärt. Diese hätte theoretisch zu Verwahrgebühren für Kunden mit Riester-Verträgen führen können. Dazu kam es zwar nicht – das Urteil ist aber von grundsätzlicher Bedeutung.

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