Restschuldversicherung: Keine Leistung trotz Arbeitsunfähigkeit
Eine Restschuldversicherung soll die Kreditraten übernehmen, wenn der Kunde zum Beispiel wegen Arbeitsunfähigkeit nicht zahlen kann. Inwiefern den Versicherer eine AGB-Klausel von der Leistung befreien kann, hatte das OLG Hamm zu entscheiden.
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