Rechtsanwaltskosten für Unfallmeldung nicht immer erstattungsfähig
Beauftragt der bei einem Verkehrsunfall Geschädigte einen Rechtsanwalt damit, auch Ansprüche gegenüber seinem privaten Unfallversicherer anzumelden, so ist der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers in der Regel nicht dazu verpflichtet, die dadurch entstandenen Anwaltskosten zu tragen. Das hat das OLG Saarbrücken mit Urteil vom 19.07.2018 - 4 U 26/17 entschieden.
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