Krankenkasse: Schwules Elternpaar gilt versicherungsrechtlich nicht als Eltern
Gleichgeschlechtliche unverheiratete und nicht verpartnerte Eltern eines per Leihmutterschaft ausgetragenen Kindes gelten versicherungsrechtlich nicht als Eltern. Daher kann ein privat Krankenversicherter nicht verlangen, dass das auf diese Weise auf die Welt
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