Kfz-Urteil: Mit unpassender Fahrweise muss gerechnet werden
Wenn ein Fahrschüler ohne erkennbaren Grund plötzlich abbremst, kann der Dahinterfahrende für mögliche Unfallschäden haften. Das ergab ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken (Az.: 13 S 104/18).
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