Hausratversicherung muss nicht für Wohnungseinbruch nach fahrlässig verursachtem Schlüsselklau zahlen | Smartlaw-Rechtsnews
Die Hausratversicherung kommt nicht für den Schaden auf, wenn ein Versicherungsnehmer fahrlässig den Handtaschendiebstahl samt Papieren und Wohnungsschlüssel ermöglicht und ein Dieb so in die Wohnung eindringen kann.
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