Bundessozialgericht sieht nicht immer einen Versorgungsbezug bei Direktversicherungen: Kinder und Lebensgefährten könnten profitieren
Alle Jahre wieder kommen Klagen von Betriebsrentnern und ihren Angehörigen vor das Bundessozialgericht: Sie möchten der vollen Verbeitragung der Betriebsrenten als Versorgungsbezug gemäß § 229 SGB V entgehen. Selten ist dem Erfolg beschieden. Doch nun hat sich eine Klägerin durchgesetzt (BSG, 26.02.2019 - B 12 KR 12/18 R, Terminbericht).
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