BGH zum Innenausgleich zwischen Haftpflichtversicherern eines Zugfahrzeuges und eines Anhängers
Der BGH hat mit Urteil vom 04.07.2018 - IV ZR 121/17 Folgendes entschieden: Der Innenausgleich zwischen dem Haftpflichtversicherer des Zugfahrzeuges und dem Haftpflichtversicherer des mit diesem verbundenen Anhängers nach Regulierung eines durch das Gespann verursachten Schadens kann durch einen der beiden Versicherer nicht durch eine Subsidiaritätsvereinbarung des anderen Haftpflichtversicherers mit seinem Versicherungsnehmer ausgeschlossen werden.
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