BGH: Hinreichende Belehrung über den Beginn der Rücktrittsfrist
Wurde der Versicherungsnehmer bei einem Vertragsschluss in einem Antragsmodell dahingehend belehrt, dass er "innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrags" zurücktreten könne, hat der Versicherer ihn damit über das für den Beginn der Rücktrittsfrist maßgebliche Ereignis hinreichend informiert. Das hat der BGH mit Urteil vom 17.10.18 - IV ZR 106/17 entschieden.
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