Auto kollidiert mit Betonpoller - Kommune kann haften
Ein Autofahrer, der mit seinem Fahrzeug in der Dunkelheit auf einen Betonpoller auffährt, muss nicht zwingend auf seinem Schaden sitzenbleiben. In einem Fall, der vom OLG Braunschweig mit Urteil vom 10.12.2018 - 11 U 54/18 entschieden wurde, war die zuständige Gemeinde schadenersatzpflichtig.
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