Vorsicht bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen!
Das FG Münster hat ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis nicht anerkannt, bei dem die Ehefrau als Bürokraft geringfügig beschäftigt war und ihr als Teil des Arbeitslohns ein Fahrzeug zur Privatnutzung überlassen wurde.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Akademische Arbeitsgemeinschaft