Versicherer muss Zahlungseinstellung aus Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nachvollziehbar begründen - CELLEHEUTE
Der für Versicherungssachen zuständige 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat in seiner Entscheidung vom 19. November 2018 (Az. 8 U 139/18) noch einmal die besonderen Anforderungen an eine die Leistungspflicht des Versicherers bedingungsgemäß beendende Mitteilung in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung betont.
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