Versicherer haftet auch für Fehlverhalten von Maklerdienstleister
Werden Makler oder wird ein Maklerunternehmen als Erfüllungsgehilfe eines Versicherers tätig, haftet der Versicherer für fehlerhafte Aufklärung durch den Makler. Das stellt ein Urteil des Kammergerichts Berlin heraus. Im konkreten Fall wurde ein Kunde mit unrealistischen Modellrechnungen geködert, damit er eine Kapitallebensversicherung abschließt. weiterlesen
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